Pro und Contra Kindersex

Ich dachte ja wirklich, nach dem Missbrauch des von George Orwell geprägten Titels „Big Brother“ in Form einer Fernsehshow für Möchtegern-Langweiligkeits-Exhibitionisten könnte mich das deutsche Fernsehen nicht mehr nennenswert erschüttern. Ich befürchtete, es könnte noch Luft nach unten geben.

Aber dass allen ernstes RTL quasi-Werbung für ein Lolita-Bordell betreibt, während RTL2 panikartig vor Kinderschändern im Netz warnt, und das so gut wie gleichzeitig, das hätte ich nicht einmal dieser Senderfamilie zugetraut.

Ermittlungsverfahren gegen Sie

Hihihihihi, folgende Mail erreichte mich heute in einem meiner generell eher mit Spam beladenen Accounts:

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit [Welche da wäre: „Ermittlungsverfahren gegen Sie“] zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma [Video Gedöns GmbH], [Adresse] an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: [NNN] Js [NNN]/[NN] Sta [Ortsname]

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Ihre E-Mail Adresse: [foobar@example.org]

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen [Link entfernt]

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@[imitierte Domain eines echten Anwalts entfernt].info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt [Foo Bar]

Ich hoffe ja einfach mal, dass keiner von euch da draußen auf so einen offensichtlichen Schmarrn reinfällt.

Ein paar Anhaltspunkte:

  • einem Anwalt, dem so viele Rechtschreibfehler unterlaufen, sollte man eh die Zulassung entziehen (ja, die Umlaute fehlen wirklich in der E-Mail, die ich empfangen habe)
  • die angegebene IP-Adresse gehört zu T-Online. Die Trefferchance steht damit natürlich echt gut. Ich habe diese konkrete Adresse aber in den vergangenen 13 Monaten nicht an meinen DSL-Anschluss zugewiesen gehabt (Ja: Genau wegen solcher Anschuldigungen führe ich eine sehr penible Liste meiner IP-Adressen.)
  • eine simple Google-Suche führt zu einer .de Domain, unter der ein Anwalt mit dem genannten Namen sich ausdrücklich von solchen Mails distanziert
  • zumindest in dem einen Fall, in dem ich eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten erhalten habe, wurde die Zahlung auf ein schnödes, normales Girokonto verlangt. Diese Ukash-Nummer ist ja so offensichtlich daneben, da muss man hoffentlich nichts weiter zu sagen
  • es wird ja nichtmal mit einem ordentlichen Streitwert gedroht. Das muss jetzt nicht wirklich was bedeuten, aber ein ordentlicher Abmahn-Anwalt wird ja wohl unter 25.000 Euro Streitwert gar nicht anfangen (und daraus dann X-Hundert Euro ableiten, die der Empfänger des  elektronischen Schriftstückes nun zahlen soll).
  • Achja… welches Werk soll ich eigentlicht getauscht haben? Das sollte ja nun schon in einem echten anwaltlichen Schrieb erwähnt werden…

Also, falls irgendjemand von euch diesen oder ähnlichen Quatsch per E-Mail bekommt, ignoriert den Mist einfach. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die Mail von einem echten Anwalt kommt (und entsprechend eine Reaktion erfordert), ist eine kurze Recherche im Netz meist schon ziemlich hilfreich.

Und im Zweifelsfall denke (hoffe) ich, dass ein seriöser Rechtsanwalt einem ganz leicht sagen kann, ob es sich um eine echte und – möglicherweise – berechtigte Forderung handelt oder um üble Abzocke.

Aber sagen wir so: Wenn es so offensichtlich gefaked ist wie in diesem Beispiel, kann man die E-Mail getrost ignorieren (oder darüber bloggen 🙂 ).

Klebriges Zeug in Grönland

Mangels Twitter-Account habe ich mich bisher nicht sonderlich für die zahlreichen Link-Verkürzungsdienste interessiert; von mir aus kann ein Link so lang sein, wie er will. Witzig fand ich nur den Namen von Googles Dienst, der jetzt selbstständig erreichbar ist: goo.gl.

.gl ist bekanntlich die Top Level Domain von Grönland (okay… ich musste nachschlagen)  und „goo“ steht im Englischen etwa für „klebriges Zeug“, „Schmiere“. Dass für die Komplettierung des Firmennamens am Ende dann noch ein „e“ fehlt, macht die Sache jetzt irgendwie auch nicht schlimmer.

(Gefunden bei heise)

Gemeinsamkeiten von „Suchhilfen“ und Access-Blocking

heise beschreibt auch für Leien gut verständlich, wie unter anderem T-Online und Kabel Deutschland das Domain Name System manipulieren, um ein wenig Traffic auf ihre „Suchhilfen“ zu führen: DNS-Verbiegungen –  Wie Provider das Domain Name System manipulieren.

Das Schöne daran: Technisch gesehen funktioniert das Access-Blocking, das vom Bundeskriminalamt gerade wieder im Kampf gegen Kinderpornographie gefordert wird, fast genau so wie die DNS-Verbiegungen. Wobei zu erwähnen wäre, dass Access-Blocking auf DNS-Ebene die Mindestanforderung ist; andere Techniken wie die sogenannten Hybrid-Sperren funktionieren auf einer anderen Ebene. Beim Zugangserschwerungsgesetzt haben aber meines Wissens alle Zugangsanbieter ihre Sperren auf DNS-Ebene errichtet.

Einziger Unterschied zwischen DNS-Verbiegungen und Access-Blocking: während die DNS-Verbiegung die falschen Antworten nur dann liefert, wenn die korrekte Antwort „NXDomain“ (Domain existiert nicht) gelautet hätte, wird die falsche Antwort im Fall des Access-Blocking bei allen gelisteten (tatsächlich existierenden) Domains geliefert.

Die Kritik des heise-Artikels greift fast bedingungslos auch im Fall des Access-Blocking. Was im Übrigen auch für die Umgehungsmöglichkeiten gilt. Aber solange nur ein harter Kern schwer (Pädo-) Krimineller versteht, was heise da schreibt, ist ja alles in Ordnung…

Nazi-Spam

Ich kriege auf verschiedenen Accounts einiges an Spam. War früher mal mehr, aber gute Filter und ein paar andere Einstellungen haben das im Lauf der Zeit auf ein erträgliches Maß zurechtgerückt.

Neben den üblichen Schwanzverlängerungs- und Potenzsteigerungsangeboten gibt es seit einigen Wochen immer mehr Warnungen vor Festivals und Aufmärschen der rechtsextremen Szene. Ist ja auch gut, da auf dem Laufenden zu sein, obwohl ich mich bei den angeblichen Antifa-Absendern genauso wenig angemeldet habe wie bei den beschriebenen anderen Angeboten.

Aber was ich von dieser Mail halten soll, weiß ich ja echt nicht… (Unkenntlichmachungen von mir):

Heil Kameraden!

Ich bin Mitte letzten Jahres endlich aus dem Knast entlassen worden und
endlich wieder zurück im Kampf um unser Vaterland.

Wenn ihr Bock auf ne Runde saufen habt, meldet euch einfach bei mir.

Meine Telefonnummer lautet: xxxxx-xxxxxxxx

Freu mich über euren Anruf.

Mit kameradschaftlichem Gruße

xxxxxxxx

‚Ne Runde mit meinem guten alten Kumpel saufen ist ja immer cool. Auch wenn ich seinen Namen noch nie gehört habe. Und mit ’ner Nazi Socke will ich eigentlich auch nicht um unser Vaterland kämpfen. Aber da sein Mail-Server sich als aol.de ausgibt und eine IP-Adresse aus einem südkoreanischen Adresskreis hat, ist das wohl doch nur eine etwas schräge Masche. Oder vielleicht gehört die Mobilfunknummer, die in der Mail genannt ist, irgendeiner armen Sau, die sich jetzt von verärgerten Bürgern regelmäßig Beschimpfungen anhören darf.

Links (3)

Nebenbei: die 102. Leitlinie für die digitalte Welt wäre, Schrift nicht in Grafiken zu verpacken. Und dann auch noch so ein Font…

Strafbare Volksverdummung

Wenn Volksverdummung in Deutschland strafbäre wäre, dann müsste BKA-Präsident Ziercke erster Anwärter auf ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sein, dicht gefolgt von Wolfgang Bosbach (CDU).

So beginnt der Beitrag „BKA fordert erneut Access-Sperren“ bei Internet-Law. Sehr lesenswert.

Der verlorene Buchstabe

Irgendwas muss an mir vorbeigegangen sein. Sicher, die Schulzeit ist schon ein paar Jahre her, und zwischendurch gab es auch noch eine Rechtschreibreform, die im Anschluss selbst reformiert wurde. Da kann man schon mal durcheinander kommen – oder auch durcheinanderkommen.

Aber ein paar Sachen sind ja auch wirklich einfacher geworden. Bei den Buchstaben s, ss und ß zum Beispiel hat sich doch wirklich vieles verbessert, die Regeln sind heute aus einem Guß Guss. Ein paar Beispiele gefällig?

  • Fuß
  • bloß
  • Stoß
  • Stoßen
  • groß
  • größer
  • Fluss
  • muss
  • müssen

Wir stellen fest: auf einen langen Vokal folgt in diesen Beispielen ein ß. Auf einen kurzen Vokal folgt das doppelte s. Ganz einfach, richtig?

Würde dann mal bitte jemand den ganzen Deppen (*) (**) da draußen erklären, dass man „groß“ mit einem verfickten „ß“ schreibt und nicht mit „ss“?

(*):

(**) Edit: Leute, die inhaltlich korrekte Sachen schreiben und dabei formale Fehler einbauen als Deppen zu bezeichnen, ist unhöflich. Sorry @netzpolitik.org.

30.000 Euro für eine CD

Wir meckern ja alle über die steigenden oder jedenfalls nicht fallenden Preise für Musik. Wer nun bei MediaMarkt & Co. zur Selbstbedienung übergeht und beim Diebstahl erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen und kriegt sicherlich Hausverbot. Kein ganz kostengünstiges Vergnügen, aber Tat und Strafe passen irgendwie schon zusammen.

Wer a) in den USA lebt und b) beim Filesharing von 30 Musikstücken erwischt wird und das dann auch noch zugibt, kann am Ende eines langen Strafverfahrens nun aufatmen: Die Strafe wurde von 675.000$ auf nur noch 67.500$ reduziert. Macht etwa 30.000$ für eine CD.

Würde das Mindeststrafmaß von 750$ pro Stück angesetzt, kämen immer noch 22.500$ zusammen.  Ich weiß ja nicht, wie’s euch geht, aber ich finde jede dieser Summen geradezu aberwitzig. Manchmal muss man halt echt sagen: Die Spinnen, die Amis.

Krankes Internet

netzpolitik.org empfiehlt einen Beitrag vom Deutschland-Funk über das Thema Kinderpornographie im Internet. Grundsätzlich schließe ich mich der Empfehlung an, der Beitrag beleuchtet das Thema von verschiedenen Seiten und geht ausgewogen und vorurteilsfrei an diese sehr komplexe Thematik heran.

Aber manchmal frage ich mich schon, wie unreflektiert bestimmte Behauptungen in den redaktionellen Teil solcher Beiträge übernommen werden.

Im Aufmacher des Beitrags heißt es:

Jeden Tag werden 200 neue Kinderpornografie-Bilder ins Internet gestellt. Mehr als 15 Millionen Abbildungen kursieren bereits im Netz.

Das lässt natürlich nur zwei Schlüsse zu:

  • A) Irgendwann in der Vergangenheit wurden große Mengen entsprechender Darstellungen ins Netz gekippt, danach ist dann die Upload-Rate ganz massiv auf nur 200 pro Tag eingebrochen

ODER

  • B) Der Upload entsprechender Darstellungen läuft seit etwas über 41000 Jahren